Allgemeine Geschäftsbedingungen für die BrunnCard (Nutzungsbestimmungen)

  1. Die BrunnCard – im folgenden auch 'Karte' genannt – wird von der Marktgemeinde Brunn am Gebirge – im folgenden auch 'Gemeinde' genannt – herausgegeben und verwaltet.
  2. Die BrunnCard kann von jeder geschäftsfähigen natürlichen Person ab Vollendung des 14. Lebensjahrs beantragt werden. Die erstmalige Ausstellung der Karte erfolgt kostenlos, ansonsten siehe Punkt 13.
  3. Durch die Anmeldung und/oder die Ausfolgung der Karte entsteht ein Vertragsverhältnis, das durch die gegenständlichen Nutzungsbestimmungen geregelt wird. Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem nächsten Monatsersten nach Zusendung der Karte, sofern nicht innerhalb von 2 Wochen den Nutzungsbestimmungen schriftlich widersprochen bzw. die Karte an die Gemeinde retourniert wird.
  4. Nachdem die Karteninhaberin/der Karteninhaber seine persönliche Karte unterschrieben hat, nimmt er an der BrunnCard teil.
  5. Die BrunnCard ist nur personengebunden einzusetzen und nicht auf Dritte übertragbar.
  6. Das Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinde und der Karteninhaberin/dem Karteninhaber kann von beiden Seiten jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt seitens der Karteninhaberin/des Karteninhabers durch Rückgabe der Karte an die Marktgemeinde Brunn am Gebirge und seitens der Gemeinde durch eine schriftliche Nachricht (per Post, Telefax oder E-Mail) an die Karteninhaberin/den Karteninhaber.
  7. Die Gemeinde behält sich vor, das BrunnCard-System unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange der Karteninhaberin/des Karteninhabers einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
  8. Die Gemeinde behält sich weiters vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen werden durch Aushang, durch Veröffentlichung in der Zeitung 'Gemeinde Brunn informiert' sowie auf der Homepage www.brunncard.at zur Kenntnis gebracht und sind wirksam, wenn die Karteninhaberin/der Karteninhaber nicht innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung kündigt.
  9. Die Karteninhaberin/der Karteninhaber kann die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbestimmungen im Internet unter www.brunncard.at/agb sehen.
  10. Änderungen des Namens, der Adresse (E-Mail-Adresse) der Karteninhaberin/des Karteninhabers sind durch diese/diesen an die Gemeinde persönlich, telefonisch oder schriftlich bekannt zu geben.
  11. Falls die Karte der Karteninhaberin/dem Karteninhaber abhanden kommt oder er Missbräuche durch Dritte feststellt, hat sie/er dies unverzüglich der Marktgemeinde Brunn am Gebirge mitzuteilen und die Sperre der Karte zu veranlassen.
  12. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden der Gemeinde oder von Erfüllungsgehilfen.
  13. Bei Verlust der BrunnCard kann die Karteninhaberin/der Karteninhaber in der Bürgerservicestelle (SIB) der Marktgemeinde Brunn am Gebirge eine kostenpflichtige Ersatzkarte beantragen.
  14. Die BrunnCard bietet grundsätzlich die Möglichkeit, gegen eine jährliche Gebühr von € 5,00, zu vergünstigten Tarifen Taxifahrten zu nutzen. Diese Funktion wird auf ausdrücklichen Wunsch der Karteninhaber/des Karteninhabers durch Zahlung der Gebühr im SIB der Marktgemeinde Brunn am Gebirge freigeschalten. Mit Zahlung der Gebühr werden die Nutzungsbestimmungen für die Taxifunktion anerkannt.
    a. Pro aktivierter Karte stehen monatlich 16 begünstigte Fahrten zur Verfügung, wobei nicht verbrauchte am Monatsende verfallen.
    b. Ist die Anzahl der begünstigten Fahrten verbraucht, gilt der Fahrpreis am Taxameter.
    c. Mit einer BrunnCard-Fahrt können maximal vier Personen mit der gleichen Ein- und Ausstiegsstelle befördert werden. Bei mehr als vier Fahrgästen muss eine zweite BrunnCard verwendet werden.
    d. Haben mehrere beförderte Fahrgäste nicht die gleiche Ein- oder Ausstiegsstelle, wird pro Ein- oder Ausstiegsstelle eine zusätzliche Fahrt verrechnet. Da die BrunnCard personen-bezogen ist, muss in diesem Fall jeder Fahrgast seine eigene Karte vorweisen.
    e. Um einen möglichst günstigen Preis für Sie anbieten zu können, sind die Taxiunternehmen berechtigt, Sammelfahrten durchzuführen. Sie müssen daher mit einem Umweg rechnen, um einen weiteren Fahrgast, der die selbe Strecke fährt, mitzunehmen.
  15. Erklärung im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000: Die Inhaberin/der Inhaber der BrunnCard erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine von ihm in der BrunnCard-Anmeldung sowie im Rahmen der Homepage www.brunncard.at angegebenen Daten durch die Gemeinde zur Verwaltung der Kundenkarte und zu Marketingzwecken, auch mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung und mit Hilfe Dritter, verarbeitet werden. Die Marktgemeinde Brunn am Gebirge garantiert, dass die Daten ausschließlich für eigene Zwecke verwendet werden.

Stand: August 2007